Bedingungen des Partnerprogramms

Letzte Aktualisierung: 2026-10-01

1. Gegenstand

Diese Bedingungen regeln das Partnerprogramm von Voko, betrieben als Einzelunternehmen von Thomas Koch, Seidenweg 12, 3012 Bern («Voko»). Sie akzeptieren sie mit der Eröffnung Ihres Partnerkontos. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Voko, die im Übrigen gelten.

2. Teilnahme

Teilnehmen können alle volljährigen Personen und alle Unternehmen, ohne Voko-Abo. Das Partnerkonto ist kostenlos und persönlich. Voko kann eine Teilnahme ablehnen oder beenden, wenn diese Bedingungen verletzt werden.

3. Link, Code und Zuordnung

Sie erhalten einen persönlichen, nicht übertragbaren Link und Code. Ein Unternehmen wird Ihnen zugeordnet, wenn es innerhalb von 90 Tagen nach dem ersten Klick auf Ihren Link ein Voko-Konto eröffnet oder bei der Anmeldung Ihren Code eingibt. Es zählt nur der zuerst verwendete Link oder Code. Die Zuordnung wird bei der Kontoeröffnung festgelegt und ändert sich danach nicht mehr. Keinen Anspruch auf Provision geben: ein Unternehmen, das bereits ein Voko-Konto hatte, kostenloser Test eingeschlossen; Ihr eigenes Konto oder Unternehmen; ein mit Ihrem verbundenes Unternehmen (gleiche Gruppe, gleiche Geschäftsleitung oder gleiches Zahlungsmittel).

4. Vorteil für das empfohlene Unternehmen

Das empfohlene Unternehmen bezahlt seinen ersten Abo-Monat zum halben Preis, auf das gewählte Abo, nach seinem kostenlosen Test. Bei einem Jahresabo entspricht der Rabatt einem halben Monat. Dieser Vorteil gilt einmal und ist nicht mit anderen Angeboten oder Rabattcodes kombinierbar.

5. Provision

Sie erhalten 20 % des Betrags, den Voko für das Abo jedes Ihnen zugeordneten Unternehmens tatsächlich einnimmt, exkl. MWST und nach Abzug gewährter Rabatte. Zusätzliche Minuten, Gebühren und andere Leistungen werden nicht berücksichtigt. Die Provision ist geschuldet, solange das Unternehmen sein Abo bezahlt und Ihr Partnerkonto offen ist. Sie folgt Abo-Wechseln automatisch. Bei einem Jahresabo wird die Provision in zwölf Monatsanteile aufgeteilt.

6. Frist und Auszahlung

Eine Provision wird 30 Tage nach der entsprechenden Zahlung fällig. Wird die Zahlung zurückerstattet, angefochten oder storniert, wird die entsprechende Provision annulliert oder, falls bereits ausbezahlt, von einer späteren Auszahlung abgezogen. Voko zahlt das fällige Guthaben einmal pro Monat aus, sobald es CHF 50 erreicht; ein tieferes Guthaben wird auf den Folgemonat übertragen. Die Auszahlung erfolgt in Schweizer Franken, nach Wahl als Gutschrift auf Ihrer Voko-Rechnung oder per Überweisung auf das Bankkonto, das Sie bei Stripe, dem Zahlungsanbieter von Voko, hinterlegen. Allfällige Gebühren der Empfängerbank tragen Sie. Ihr Partnerbereich listet alle Auszahlungen auf.

7. Steuern und Sozialversicherungen

Die Provisionen sind Einkommen. Es liegt bei Ihnen, sie zu deklarieren und die daraus entstehenden Steuern, Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO) und gegebenenfalls die MWST zu entrichten. Voko nimmt keine Abzüge vor. Die ausbezahlten Beträge verstehen sich inklusive allfälliger MWST. Die Teilnahme am Programm begründet kein Arbeits-, Vertretungs- oder Gesellschaftsverhältnis zwischen Ihnen und Voko.

8. Werberegeln

Sie stellen Voko ehrlich dar und beschränken sich auf die auf voko.ch veröffentlichten Informationen. Insbesondere verboten sind: Massenwerbung ohne Einwilligung der Empfangenden; das Schalten von Werbung auf den Namen Voko oder dessen Varianten sowie die Verwendung von Domainnamen, Konten oder Marken, die mit Voko verwechselt werden können; sich als Voko oder als Teil des Voko-Teams auszugeben; die Veröffentlichung Ihres Codes auf Gutscheinseiten; fiktive, veranlasste oder automatisierte Anmeldungen. Bei einem Verstoss kann Voko die Provisionen der betroffenen Unternehmen annullieren und Ihr Partnerkonto schliessen.

9. Personendaten

Voko bearbeitet die Daten Ihres Partnerkontos (Name, Kontaktangaben), um das Programm zu führen und Auszahlungen vorzunehmen, gemäss seiner Datenschutzerklärung. Ihre Bankangaben werden von Stripe erfasst und aufbewahrt; Voko hat keinen Zugriff darauf. In Ihrem Bereich sehen Sie Abo und Anmeldedatum der Ihnen zugeordneten Unternehmen, nie deren Namen oder Daten. Sie teilen Ihren Link nur mit Personen, die Sie kontaktieren dürfen.

10. Dauer, Änderung und Ende

Das Programm gilt auf unbestimmte Zeit. Sie können Ihr Partnerkonto jederzeit schliessen; das fällige Guthaben wird Ihnen dann unabhängig vom Betrag ausbezahlt, und künftige Provisionen erlöschen. Voko kann das Programm mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail ändern oder beenden. Eine Änderung gilt nur für Unternehmen, die nach ihrem Inkrafttreten zugeordnet werden. Endet das Programm, bleiben die Provisionen für bereits zugeordnete Unternehmen zu den bei der Zuordnung geltenden Bedingungen geschuldet, ausser bei einem Verstoss Ihrerseits.

11. Haftung

Voko garantiert keine Einnahmen. Wenn Sie meinen, ein Unternehmen hätte Ihnen zugeordnet werden müssen, schreiben Sie innerhalb von 60 Tagen nach dessen Anmeldung an hello@voko.ch. Im Übrigen ist die Haftung von Voko gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist Bern, vorbehältlich zwingender Gerichtsstände.